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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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In welchem Semester kann ich das Zertifikatsprogramm beginnen?
Das Zertifikatsprogramm kann jährlich zum Sommersemester begonnen werden.

Benötige ich etwaige Vorkenntnisse für das Zertifikatsprogramm?
Nein, Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Ist die Teilnahme am Zertifikatsprogramm mit Kosten verbunden?
Die Teilnahme am Zertifikatsprogramm ist kostenfrei.

Kann ich am Zertifikatsprogramm teilnehmen, wenn ich an einer anderen Universität als der LMU immatrikuliert bin?
Nein, eine Teilnahme am Zertifikatsprogramm ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Kann ich auch am Zertifikatsprogramm teilnehmen, wenn ich zwar an der LMU immatrikuliert bin, aber nicht der Fakultät 09 angehöre?
Nein, das können Sie leider nicht. Eine Immatrikulation in einem Fach der Fakultät 09 ist hierfür Voraussetzung. Folgende Fächer sind zugangsberechtigt:
Bachelor: Geschichte, Kunst und Multimedia, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Theaterwissenschaft
Master: Dramaturgie, Geschichte (inkl. allen Master-Spezialisierungen), Kunstgeschichte, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Osteuropastudien, Theaterwissenschaft
Promotion: Alte Geschichte, Bayerische Geschichte und Vergleichende Landeskunde, Didaktik der Geschichte, Geschichte der Naturwissenschaften und Technik, Geschichte Ost- und Südosteuropas, Historische Grundwissenschaften, Jüdische Geschichte und Kultur, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Mittelalterliche Geschichte, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Theaterwissenschaft, Wissenschaftsgeschichte
Lehramt mit Unterrichtsfach Geschichte, Kunstpädagogik oder Musikpädagogik


Kann ich auch am Zertifikatsprogramm teilnehmen, wenn ich eines der Fächer der Fakultät 09 nur im Nebenfach studiere?
Nein, eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie in einem an der Fakultät 09 angesiedeltes Fach im Hauptfach immatrikuliert sind.


Kann ich auch am Zertifikatsprogramm teilnehmen, wenn ich keine vier Semester mehr in einem Studiengang der Fakultät 09 eingeschrieben sein werde?
Ja, das ist möglich, da Sie nach Abschluss Ihres Bachelor-, Master-, Lehramts- oder Promotionsstudiengangs der Fakultät 09 noch zwei weitere Semester am Zertifikatsprogramm teilnehmen dürfen. Sollten Sie in diesem Zeitraum nicht alle Module des Zertifikatsprogramms erfolgreich absolvieren, können Sie sich einen Nachweis der bisher erbrachten Leistungen (kein Zertifikat!) vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften ausstellen lassen.


Kann ich das Zertifikatsprogramm fortsetzen/abschließen, auch wenn ich nicht mehr in einem Studiengang der Fakultät 09 eingeschrieben bin?
Nein, das können Sie leider nicht. Voraussetzung für das Zertifikatsprogramm ist stets eine Immatrikulation in einem Studiengang der Fakultät 09.


Ist es erlaubt, das Zertifikatsprogramm neben einem Doppelstudium zu absolvieren?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich insgesamt nur in zwei Studiengänge gleichzeitig eintragen können. Beispiel: Sie studieren Kunstgeschichte im Hauptfach mit Nebenfach Geschichte. Eine Teilnahme am Zertifikat ist möglich. Beispiel 2: Sie studieren Theaterwissenschaften im Hauptfach mit Nebenfach Musikwissenschaften. Gleichzeitig studieren Sie Statistik im Hauptfach mit einem weiteren Nebenfach. Eine Teilnahme am Zertifikat ist nicht möglich.


Nach welchen Kriterien werden Bewerber für das Zertifikatsprogramm ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt innerhalb der einzelnen Kontingentgruppen (Bachelorstudierende, Lehramtsstudierende, Masterstudierende, Promovierende) auf Grundlage des rezentesten Abschlusszeugnisses. Das Anschreiben ist kein Kriterium für die Auswahl. Es soll Ihnen die Möglichkeit zur Reflexion darüber geben, weshalb Sie am Zertifikatsprogramm teilnehmen möchten. Für die Programmverantwortlichen wiederum ist es hilfreich zu erfahren, mit welchen Erwartungen und Zielsetzungen sich die potentiellen Teilnehmer für das DH-Zertifikatsprogramm bewerben.


Kann ich mir (ähnliche) Kurs-/Übungsinhalte des Zertifikatsprogramms anrechnen lassen?
Dies ist durchaus möglich. Setzen Sie sich hierfür bitte mit dem/der jeweiligen Dozenten/Dozentin in Verbindung, der/die den Kurs anbietet, den Sie durch andere Anrechnung anderer Studienleistungen abdecken lassen möchten.


Nach wie vielen Semestern muss ich das Zertifikatsprogramm spätestens abgeschlossen haben (Höchststudiendauer)?
Sie müssen spätestens zwei Semester nach Abschluss Ihres Bachelor-, Master-, Lehramts- oder Promotionsstudiengangs an der Fakultät 09 das Zertifikatsprogramm abgeschlossen haben.


Muss ich mich streng an den Modulplan halten oder kann ich auch Übungen vorziehen?
Sie müssen sich nicht an den Modulplan halten. Da aber die Übungen aufeinander aufbauen, wird jedoch dringend empfohlen, sich an diesen Studienplan zu halten.


Was passiert, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie eine bereits angemeldete Prüfung nicht antreten können, muss der Grund für das Versäumnis einer Prüfung gegenüber dem Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) unverzüglich schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden.


Darf ich eine Prüfung wiederholen, wenn ich sie nicht bestanden habe?
Ja, Sie dürfen im Rahmen der Höchststudiendauer eine Prüfung beliebig oft wiederholen.


Kann ich das Zertifikatsprogramm für einige Zeit aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren?
Ja, das ist möglich, solange Sie eine genehmigte Beurlaubung der LMU (bspw. wegen eines Erasmus-Aufenthaltes, eines Praktikums oder aufgrund von Krankheit) vorlegen. Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie während einer Beurlaubung an keiner Prüfung teilnehmen dürfen.


Muss ich mich für das Zertifikatsprogramm neu bewerben, wenn ich den Bachelor abschließe und den Master sofort anschließe?
Nein, müssen Sie nicht.


Kann ich mein während eines BA-Studiums begonnenes DH-Zertifikatsstudium während eines Masterstudiums an der Fakultät 09 fortsetzen, auch wenn ich nicht gleich im anschließenden Semester starte?
Das ist prinzipiell kein Problem. In dem Fall müssen Sie sich aber neu für das Zertifikatsprogramm bewerben, es sei denn, Sie sind in der Zeit zwischen dem Bachelor und dem Master an der Fakultät 09 immatrikuliert oder beurlaubt.